Vorschriften und Gesetzgebung mit verpflichtender Einhaltung

Im Club RC de L'Ebre ist Sicherheit nicht nur eine Regel, sondern unsere absolute Priorität. Fliegen ist eine Leidenschaft, aber verantwortungsbewusstes Handeln ist das, was es uns ermöglicht, Tag für Tag den Himmel der Terres de l'Ebre zu genießen.

Verpflichtung zur Flugsicherheit

Unser Club arbeitet unter strikter Einhaltung der geltenden Vorschriften der staatlichen Agentur für Flugsicherheit (AESA) sowie der europäischen Bestimmungen der EASA (European Union Aviation Safety Agency). Wir sind stolz darauf, dass unsere Anlagen und Verfahren alle gesetzlichen Anforderungen für den Modellsport erfüllen und so eine sichere Umgebung für Mitglieder und Dritte gewährleisten.

Eintragung im AIP: Notlandefeld

Als Zeichen unserer Integration in die Luftfahrtinfrastruktur ist das Fluggelände des Club RC de L'Ebre ordnungsgemäß im AIP (Aeronautical Information Publication) von ENAIRE registriert. Sicherheitshinweis: Unsere Pisten sind als Notlandefeld für Luftfahrzeuge ausgewiesen. Das bedeutet, dass wir neben unserer Freizeitaktivität im Falle technischer oder meteorologischer Notwendigkeiten eine lebenswichtige logistische Funktion für die allgemeine und sportliche Luftfahrt erfüllen.

Welche Vorschriften müssen wir erfüllen?

Damit der Club wie ein Schweizer Uhrwerk funktioniert (aber mit der Herzlichkeit des Ebro), müssen alle Mitglieder und externen Teilnehmer die aktuelle Gesetzgebung kennen und anwenden (insbesondere das Königliche Dekret 517/2024 und die Durchführungsverordnung EU 2019/947). Hier sind die grundlegenden Säulen, die Sie erfüllen müssen, um mit uns abzuheben:

1. Registrierung als UAS-Betreiber

Es ist obligatorisch, dass jeder Pilot bei der AESA als Betreiber registriert ist. Diese Registrierung ist kostenlos und generiert eine Betreibernummer, die zwingend feuerfest oder gut sichtbar an allen Ihren Flugmodellen angebracht sein muss.

2. Haftpflichtversicherung

Sicherheit ist auch eine finanzielle Angelegenheit. Obwohl wir in einer kontrollierten Umgebung operieren, ist es obligatorisch, über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen, die mögliche Schäden an Dritten abdeckt. Die meisten unserer Mitglieder verwalten dies über die Verbandslizenz oder spezifische Policen für Drohnen/Flugmodelle.

3. Ausbildung und Qualifikation

Abhängig von der Kategorie Ihres Luftfahrzeugs (normalerweise Offene Kategorie A1/A3 oder unter der spezifischen Genehmigung des Clubs) müssen Sie über das entsprechende Fernpiloten-Zeugnis verfügen. Wenn Sie neu sind, keine Sorge! Die Veteranen des Clubs werden Sie durch den Prozess führen.

4. Flugregeln auf dem Gelände

  • Maximale Höhe: Das Fluglimit beträgt 120 Meter (400 ft) über Grund, sofern keine speziellen Genehmigungen vorliegen.

  • Sichtverbindung (VLOS): Der Pilot muss jederzeit direkten Sichtkontakt zum Flugmodell halten, ohne Hilfe optischer Geräte (außer Korrekturbrillen).

  • Vorfahrt: Falls sich ein bemanntes Luftfahrzeug (Rettungshubschrauber, Kleinflugzeuge usw.) der Zone nähert, müssen die Flugmodelle sofort landen oder auf eine Sicherheitshöhe sinken, um den Weg freizumachen.

  • Verbotszonen: Es ist untersagt, über unbeteiligte Personen oder Publikums-/Parkbereiche zu fliegen.

Ihre Verantwortung ist die Verantwortung aller

Bitte denken Sie daran, dass die Nichteinhaltung dieser Regeln nicht nur die Sicherheit des Luftraums gefährdet, sondern auch den Fortbestand unseres Clubs. Das Fliegen im Club RC de L'Ebre setzt die vollständige Anerkennung dieser Regelung voraus.